Sie sind ein ausführendes HLSK-Unternehmen?
Ich liefere ihre Pläne – einfach und zuverlässig.
Werks- und Montagepläne und/oder Revisionspläne.
Ich unterstütze ausführende Unternehmen, wenn eigene Planer oder Zeichner fehlen.
Als selbstständiger technischer Zeichner übernehme ich die Anpassung Ihrer Pläne.
Vom kleinen Detail bis zur kompletten Überarbeitung:
z. B. Plankopf ändern, Leitungsführung anpassen oder fehlende Angaben ergänzen.
So läuft es ab:
- Anfrage senden
- Pauschalpreis-Angebot erhalten
- die überarbeiteten Pläne und Unterlagen sind innerhalb einer Woche bei Ihnen
Sie senden mir Ihre Anfrage per Mail oder Kontaktformular inkl. der Unterlagen, die überarbeitet werden sollen.
Senden Sie die Dateien gern auch per File-Hosting-Dienst (WeTransfer, SwissTransfer oder einem Dienst Ihrer Wahl).
Ich prüfe Ihre Anfrage & die Unterlagen und erstelle ein Pauschalpreis-Angebot innerhalb von max. 3 Kalendertagen.
Die fertigen Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb einer Woche – digital.
Auf Wunsch übernehme ich auch:
Erstellung oder Anpassung von Erläuterungsberichten, Wartungs-Checklisten sowie das Zusammenstellen von Datenblättern und Herstellerunterlagen.
Leistungen
- Erstellung von Werks- und Montageplänen und/oder Revisionsplänen, z.B. Funktionsschema, Strangschema, Grundriss, Schnitt etc. für die Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung (HLSK)
- Erstellung oder Anpassung von Erläuterungsberichten
- Zusammenstellung der Datenblätter und Herstellerunterlagen
- Zusammenstellung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen
- Erstellung oder Anpassung von Wartungs-Checklisten
- Digitalisierung von Bestands-Architekurplänen.
- Digitalisierung von Bestands-TGA-Plänen.
Sie erhalten die Pläne als PDF und im DWG-Format.
Warum Revisionsunterlagen?
Revisionsunterlagen sind ein wichtiger Teil der Leistung, besonders bei der technischen Gebäudeausrüstung. Sie zeigen den Ist-Zustand nach der Bauausführung.
Fehlen diese Unterlagen oder sind sie unvollständig, kann das von Gerichten als Mangel gewertet werden. Revisionsunterlagen werden vor allem bei größeren Bauvorhaben als wesentliche Nebenleistung für die Gebrauchsfähigkeit des Objekts angesehen.
Das hat Folgen: Fehlen die Unterlagen oder sind unvollständig, kann die Abnahme verweigert oder ein Teil der Vergütung einbehalten werden.
Der Umfang der Unterlagen orientiert sich in der Regel an der VDI 6026.